Seit November 2003 steht den Beschäftigten des Finanzamts Trier ein Eltern-Kind-Arbeitszimmer zur Verfügung.
Ein Raum wurde mit Schreibtisch, PC und Telefon sowie einem Kindertisch und einer Spielecke eingerichtet. Für kleine aber auch für kranke Kinder steht ein Reisebett zur Verfügung.Kleine Kinder haben genügend Platz zum Spielen, die Größeren können in Ruhe Hausaufgaben machen.Hier können Eltern bei einer kurzfristigen Erkrankung der Tagesmutter oder einem Unterrichtsausfall an der Schule ihr Kind selbst versorgen und haben gleichzeitig die Möglichkeit, ihre Arbeit zu erledigen, da das Büro in technischer Hinsicht dem normalen Arbeitsplatz entspricht.
Für diese Kurzzeitversorgung, in denen keine Ersatzbetreuung für das Kind gefunden werden konnte, blieb den Eltern bisher nur die Möglichkeit, Urlaub zu nehmen. Mit dem Eltern-Kind-Arbeitszimmer wurde eine effiziente Möglichkeit geschaffen, die es den betroffenen Eltern leichter macht, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren.
Ferienangebot für Mitarbeiterkinder und Ferienbetreuung von Grundschulkindern
Während der ersten Woche der Sommerferien werden beim Finanzamt Trier Mitarbeiterkinder, die die Grundschule besuchen, ganztägig gemeinsam betreut.
Für Eltern, die Teilzeit arbeiten, besteht die Möglichkeit, in der Betreuungswoche ganztags zu arbeiten und in der darauf folgenden Woche diese Überstunden durch freie Tage auszugleichen. Damit ist für Teilzeitkräfte die Betreuung der Kinder sogar in den ersten beiden Ferienwochen sichergestellt. Die Kinder kommen morgens mit den Eltern um 9.00 Uhr ins Büro. Von dort starten sie zu Ausflügen in die Umgebung. Um 17.00 Uhr kehren sie zum Büro zurück und fahren mit ihren Eltern gemeinsam nach Hause. Tagsüber werden die Kinder von zwei erfahrenen Müttern, die auch Kolleginnen sind, betreut.
Lange Ferienzeiten stellen berufstätige Eltern alljährlich aufs Neue vor das Problem, eine Extra-Betreuung für ihre Kinder in dieser Zeit zu organisieren. Ferienangebote seitens des Arbeitgebers sind hier eine gute Möglichkeit, um die Beschäftigten mit schulpflichtigen Kindern bei der Betreuung zu unterstützen. Die Eltern können ihrer Arbeit nachgehen und wissen, dass die Kinder in guten Händen und versorgt sind.
Das Angebot des Eltern-Kind-Zimmers sowie die Ferienbetreuung sind zwei Beispiele, wie die familienpolitische Forderung einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie umgesetzt werden kann.
Kontakt:
Luzia Biesdorf
Gleichstellungsbeauftragte des Finanzamts Trier
Tel.: 0651/9360/34220
e-mail: gb(at)fa-tr.fin-rlp.de
www.familienbewusste-personalpolitik.de/